In der Shell Straßenkarte Nr.8 aus dem Zeitraum von 1934 und 1935 sind Städte wie Berlin, Spandau, Potsdam, Brandenburg, Neu-Ruppin, Schwerin und Neu-Brandenburg dargestellt.
VON LAND UND LEUTEN (Original Text)
Das Gebiet der Karte umfaßt die durch die
Reichshauptstadt bedingte größte Einwohneranhäufung im
ganzen Reiche und zugleich eine der größten
Sandablagerungen aus der Eiszeit, denen die Mark Brandenburg
den alten Namen der „Streusandbüchse des Heiligen
Römischen Reiches" verdankt. Gleichwohl ergeben die
als Reste der alten Urstromtäler verbliebenen zahlreichen
Seen und von breiten Wiesentälern eingesäumten
Flußeinschnitte in Verbindung mit den ausgedehnten, nur
durch menschlichen Fleiß aus der früheren Heide
geschaffenen Kiefernforsten eigenartig schöne
Landschaftsbilder, deren Reiz erst von den Malern des
ausgehenden 19. Jahrhunderts entdeckt worden ist, seither
aber Weltruf erlangt hat.
Das Wesen des Gebietes wird mehr äußerlich
als innerlich erdrückt von der in beispielloser
Schnelligkeit in den letzten50 Jahren von einem Umfang von
etwa 60 auf fast 900 Quadratkilometer angeschwollenen
Riesensiedlung Berlin, die ihre Häusermassen wie eine Walze
über Gärten, Felder, Großgüter und zuletzt sogar über
viel ältere Städte wie den Fischer- und Wäschereiort
Köpenick und den Waffenplatz Spandau hinwegschob, jedoch
so, daß zwischen den mit Mietskasernen und Reihensiedlungen
besetzten Ausfallstraßen bis nahe an das Weichbild von
Berlin Oberbleibsel der altmärkischen Dorfidylle in all
ihrer herben Schlichtheit dem Auge des Reisenden begegnen.
Berlin selbst hat sich von den Eigenarten, die sein
selbstbewußtes und geistig regsames Bürgertum im 18.
Jahrhundert und während des Biedermeiers auszeichneten, nur
wenige Spuren, wie etwa den herkömmlichen Weihnachtsmarkt
und den als Volksfest wieder neu belebten Stralauer Fischzug
bewahrt.
Die Zahl der echten, mit Spreewasser
getauften Berliner verschwindet fast vor dem Massenzuzug aus
allen Teilen des Reiches, wobei aber die Landschaft eine
unwiderstehliche Einschmelzungskraft ausübt. Die Berliner
Mundart ist ihrer Grundlage nach die niederdeutsche des
märkischen flachen Landes. Auch auf diesem hat sich eine
dauernde Angleichung vollzogen.
Die Mark war ursprünglich der Sitz der
germanischen Semnonen, deren Stammesheiligtum wahrscheinlich
auf den Müggelbergen bei Friedrichshagen gestanden hat. Bei
ihrem Wegzug in der Völkerwanderung müssen erhebliche
Volksreste zurückgeblieben sein, die dann die vollkommene
und rasche Eindeutschung der später eingewanderten
slawischen Wenden mit ermöglicht haben. Die planmäßige
Siedlungspolitik der askanischen Markgrafen und besonders
der Hohenzollernkönige führten Niedersachsen und
Thüringer, Franken, Pfälzer und französische Hugenotten,
und in den Luchgebieten namentlich auch Friesen, Holländer
und Flamen ins Land. Das ganze Deutschland soll es sein, war
also der unbewußt befolgte Grundsatz bei der Besiedlung der
Mark. Dennoch hat dieses nord-, mittel- und süddeutsche
Blutsamt den fremden Zusätzen einen ganz einheitlichen,
tüchtigen und mit einem starken Tatsachensinn
ausgestatteten Menschenschlag ergeben, der sich seines
Wertes bewußt ist. Einen Menschenschlag, der es sich auch
in der Stille seiner Dörfer und der Einsamkeit jener
schlichten Gutshöfe, in denen die Offiziersgeschlechter
aufgewachsen sind, die für ihren König jederzeit zu
sterben bereit waren, genug sein läßt. Hier ist auch altes
Brauchtum, etwa beim Erntefest, erhalten geblieben. Der
Hausbau ist niederdeutsch, nur das Laubenhaus verrät
gelegentlich den süddeutschen Einschlag. Die Trachten sind
allerdings längst der Kleidung der Großstadt gewichen.
Brandenburg führt bereits seit der
Markgrafenzeit den im Volksliedebesungenen roten Adler,
unter welchem die Kämpfe gegen das Slawentum siegreich
ausgefochten wurden. Er ist auch der älteste Bestandteil
des preußischen Staatswappens, wenn auch später der
schwarze preußische Adler in den Vordergrundtrat.
Mecklenburg führt ebenfalls seit uralter Zeit den
gekrönten schwarzen Stier- (Auerochsen-) Kopf im goldenen
Felde; daneben die Wappenschilde der übrigen
Staatsbestandteile.